Berufliche Fortbildung für Mitarbeitende im Religionsunterricht

Mitarbeitende im Religionsunterricht (Lehrkräfte, Mitarbeitende in den Arbeitsstellen für Religionsunterricht) haben wie alle Mitarbeitenden ein Anrecht auf Fortbildung. Anbieter für Fortbildung ist vor allem das Amt für kirchliche Dienste (AKD) mit dem Arbeitsbereich Religionspädagogik. Zu seinen Aufgaben gehören die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Religionslehrkräften, die Bereitstellung von Praxismaterialien und religionspädagogischen Medien einschließlich der medienpädagogischen Beratung. Fortbildungen für Religionslehrkräfte werden zu aktuellen theologischen wie bibeldidaktischen Themen in unterschiedlichen Formaten angeboten – von halbtägigen bis zu mehrtägigen Veranstaltungen. Zu den Fortbildungen gehören auch Qualifizierungskurse, z. B. zur Kreativpädagogik sowie für die Tätigkeit von Mentorinnen und Mentoren. Die Studienleitenden wirken ebenfalls bei der religionspädagogischen Ausbildung für Lehrkräfte sowie bei der Durchführung des Religionspädagogischen Vikariats künftiger Pfarrpersonen mit. In Kooperation mit der Humboldt-Universität zu Berlin wird der Weiterbildungsstudiengang Ev. Theologie für Lehrkräfte im Schuldienst angeboten.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und die Praxisbegleitung von schulischen Religionslehrkräften sowie die Förderung der Zusammenarbeit mit Lehrkräften anderer Fächer. Im Arbeitsbereich werden religionspädagogische Materialien und Arbeitshilfen erstellt und in der hauseigenen Zeitschrift ZeitspRUng veröffentlicht. Daneben bieten auch die Schulstiftung der EKBO sowie das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) Fortbildungen an.

Grundsätzlich gibt es zwei Wege zur Fortbildung:

a) Die interessierte Person wählt aus den Angeboten des  AKD eine passende Fortbildung und meldet sich dort online an. Diese Anmeldung geht automatisiert an die vorgesetzte Person in der Arbeitsstelle für Ev. Religionsunterricht (ARU), die den Antrag prüft und gegebenenfalls freigibt. Mit dieser Zustimmung ist die Anmeldung verbindlich und die Fortbildung kann stattfinden.

b) Bei Fortbildungsangebote außerhalb des AKD stellt die interessierte Person formlos einen Antrag mit den wesentlichen Rahmendaten (Titel und Inhalt, Veranstaltende, Termin, Umfang, Kosten). Die vorgesetzte Person in der ARU prüft diesen Antrag und erteilt gegebenenfalls die Zustimmung. Daraufhin kann sich die interessierte Person anmelden und an der Fortbildung teilnehmen.

Kriterien für die Prüfung durch die vorgesetzte Person sind unter anderem die Höchstzahl an Fortbildungstagen pro Jahr und die Verträglichkeit des Termins mit den schulischen Bedarfen  /den Bedarfen der Arbeitsstelle.

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