Alle beruflich Mitarbeitenden in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandeburg-schlesische Oberlausitz haben einen gesetzlich begründeten Anspruch auf Fortbildung.
Fortbildungen und alle verwandten Unterformen beruflicher Bildung bewegen sich in einem Feld: Mit den Interessen von Person (individuelle Weiterentwicklung, Zugewinn an Wissen und Können, etc.) und den Interessen der Organisation (Zufriedenheit der Mitarbeitenden, Weiterentwicklung der Organisation, etc.). Ort der Orientierung in diesem Feld ist häufig ein Jahresgespräch, in dem auch die Fragen möglicher Weiterentwicklung und unterstützenden Fortbildungen bearbeitet werden.
Die verschiedenen Ebenen der verfassten Kirche machen jeweils Fortbildungsangebote:
Erste Ansprechpersonen für Fortbildungen sind die jeweiligen Arbeit- bzw. Dienstgebenden (in der Regel also Kirchengemeinden, Kirchenkreise). Hier werden die Bedarfe geklärt und auch passgenaue Angebote gemacht.
Als weitere Anbietende für berufliche Fortbildungen kommen sowohl inner- wie außerkirchliche Organisationen in Frage. Innerkirchlich bietet das Amt für kirchliche Dienste (AKD) ein großes Spektrum an Themen und Lehr- und Lern-Formen an, ebenso die Diakonische Akademie für Fort- und Weiterbildung (Diakademie) und die Akademien für Kirche und Diakonie (akd~). Außerkirchlich spannt sich der Bogen von den kommunalen Volkshochschulen und Gewerkschaften über Einrichtungen wie dem kommunalen Bildungswerk bis zu kommerziellen Bildungseinrichtungen.
Formal sind zwei Aspekte zu beachten:
• die Genehmigung durch Gremien (wie GKR und KKR) oder durch Dienstvorgesetzte
• die (Mit)Finanzierung, hier gelten vor allem formale Aspekte (Zustimmungen, Kostendimensionen, etc.)
Bei der Auswahl von Inhalten, Formaten und Anbietern von möglichen Fortbildungen stehen Bettina Röser und Hilmar Gattwinkel in der Abteilung 4.1 im Konsistorium Interessierten gerne informierend und beratend zur Verfügung. Ebenso erwünscht sind Anregungen zu relevanten Themen, die noch nicht angeboten werden.
Eine andere Fortbildungs-Perspektive bezieht sich auf die unterschiedlichen Personengruppen. Auch wenn zunehmend Fortbildungen berufsübergreifend angeboten werden, gibt es doch Besonderheiten:
Bildungsreisen sind eine eigene Form von Fortbildungen. Damit Mitarbeitende Bildungsreisen aber als Bildungstage (im Rahmen der tarifrechtlichen Regelungen) beantragen können, müssen die Bildungsreisen als solche anerkannt sein. Um diese Anerkennung kümmert sich der Veranstalter bzw. die Veranstalterin. Ein Vordruck für die Beantragung einer Anerkennung als Bildungsurlaub (durch Veranstaltende) steht unter Downloads als offenes Dokument zum Herunterladen bereit.
Im kirchlichen Raum liegt die Entscheidung über die Anerkennung einer Bildungsreise bei der Abteilung 4.1 im Konsistorium der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die Kriterien dieser Anerkennung sind an die des Landes Berlin angelehnt. Allerdings sind außerkichliche Anstellungsträger frei in der Entscheidung, ob sie die kirchliche Anerkennung akzeptieren. Umgekehrt akzeptiert die Abteilung 4.1 auch Bildungsreisen, die etwa durch das Land Berlin bzw. das Land Brandenburg anerkannt wurden. Als Besonderheit gilt: Eine Mitfinanzierung von Bildungsreisen durch die Landeskirche ist nicht möglich.
Mitreisende können ihren Antrag formlos bei der Abteilung 4.1 im Konsistorium einreichen. Zur Vereinfachung trägt bei, wenn diesem Antrag bereits die Unterlagen (wie Anerkennung als Bildungsreise) beigefügt sind.