Pfarrpersonen haben wie die anderen beruflich Mitarbeitenden Anspruch auf Fortbildung – so einfach formuliert es das Fortbildungsgesetz. Eine regelmäßige und formalisierte Weise der Fortbildung bilden die Konvente. Dazu kommen die Fortbildungs- und Begleitungsangebote im Rahmen des Amts für kirchliche Dienste:
Weitere Angebote finden sich bei anderen Anbietenden, etwa Supervisionsausbildungen, Vertiefungen in Fragen der Predigt und Liturgie, der Bereich der Geschäftsführung und der Personalentwicklung.
So sieht eine Schrittfolge hin zur Fortbildung grundsätzlich aus:
Ein besonderes Format für Pfarrpersonen bildet die dreimonatige Studienzeit. Für diese gilt im Wesentlichen die selbe Schrittfolge wie bei Fortbildungen, dazu kommen einige besondere Bestimmungen. Diese sind in der verlinkten Handreichung aufgeführt. Das Antragsformular steht als ausfüllbare PDF ebenfalls zum Herunterladen bereit.