Fortbildung für Pfarrerinnen und Pfarrer

Pfarrpersonen haben wie die anderen beruflich Mitarbeitenden Anspruch auf Fortbildung – so einfach formuliert es das Fortbildungsgesetz. Eine regelmäßige und formalisierte Weise der Fortbildung bilden die Konvente. Dazu kommen die Fortbildungs- und Begleitungsangebote im Rahmen des Amts für kirchliche Dienste:

  • Fortbildung in den ersten Amtsjahren (beginnend im Entsendungsdienst)
  • Pfarrpersonenfortbildung
  • klinische Seelsorgeausbildung (KSA)

Weitere Angebote finden sich bei anderen Anbietenden, etwa Supervisionsausbildungen, Vertiefungen in Fragen der Predigt und Liturgie, der Bereich der Geschäftsführung und der Personalentwicklung.

So sieht eine Schrittfolge hin zur Fortbildung grundsätzlich aus:

  • die interessierte Person spricht sich mit dem Gemeindekirchenrat und den Kolleg:innen ab
  • dann stellt sie einen formalen Antrag und leitet diesen digital oder ausgedruckt an die dienstvorgesetzte Person
  • diese stimmt gegebenenfalls zu und leitet den Antrag digital oder ausgedruckt weiter an die Abteilung 4.1
  • diese prüft, bewilligt gegebenenfalls und schickt den Bescheid über den Dienstweg zurück zur antragstellenden Person

Ein besonderes Format für Pfarrpersonen bildet die dreimonatige Studienzeit. Für diese gilt im Wesentlichen die selbe Schrittfolge wie bei Fortbildungen, dazu kommen einige besondere Bestimmungen. Diese sind in der verlinkten Handreichung aufgeführt. Das Antragsformular steht als ausfüllbare PDF ebenfalls zum Herunterladen bereit.

Ansprechpersonen

Holger Bentele

Studienleitung Personalbegleitung

Amt für kirchliche Dienste (AKD)

Goethestraße 26-30

10625 Berlin

030 3191-301

0160 94844048

h.bentele@akd-ekbo.de

akd-ekbo.de

Hilmar Gattwinkel

Konsistorium der EKBO
Referat 4.1 | Aus-, Fort- und Weiterbildung

030 24344-332

hilmar.gattwinkel@gemeinsam.ekbo.de

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