Der Gemeindekirchenrat (GKR) lenkt die Geschicke der Gemeinde und leitet sie. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal.
Für die alltägliche Arbeit in den Gemeindekirchenräten stellt das AKD das Handbuch für den Gemeindekirchenrat zur Verfügung. Das Handbuch bietet grundlegende Informationen und will Orientierung geben für die Arbeit des Gemeindekirchenrats.