Kirchliche Arbeit mit Sorben und Wenden

In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es seit 2005 ein Sorben-Wenden-Gesetz. Dieses gilt für das Niederlausitzer und das anteilige Oberlausitzer Sprachgebiet. Am 23. April 2020 wurde das Gesetz 15 Jahre alt.

Im wendischen Sprachgebiet um Cottbus konnte sich – nach dem Verbot wendischer Gottesdienste in Brandenburg im Mai 1941 – nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst kein wendisches Gemeindeleben mehr entwickeln. Entsprechende Bemühungen um Erneuerung wurden abgelehnt bzw. unterbunden. Auf kirchengemeindliche Initiative hin und mit Unterstützung des damaligen Generalsuperintendenten Reinhardt Richter wurde in Dissen/Dešno (Niederlausitz) im September 1987 nach Jahrzehnten erstmals wieder ein Gottesdienst in wendischer Sprache gefeiert, der unerwartet großen Zuspruch fand. 1988 fand ein weiterer Gottesdienst in Jänschwalde statt. Im selben Jahr gründete sich auch die kirchliche Arbeitsgruppe „Serbska namša“ (Wendischer Gottesdienst), welche – verteilt auf rund 30 Kirchorte in der Niederlausitz – gegenwärtig etwa acht- bis zehnmal jährlich wendische bzw. deutsch–wendische Gottesdienste organisiert. Unterstützt wird die Arbeit durch den 1994 gegründeten Verein zur Förderung der wendischen Sprache in der Kirche e. V.

Seit 1989 sendet der Rundfunk regelmäßig Andachten in wendischer Sprache. Drei Pfarrerinnen und Pfarrer sind beauftragt mit der kirchlichen Arbeit mit Sorben und Wenden in der EKBO: Die Seelsorge für Sorben/Wenden wird von Pfarrer Ingolf Kschenka (Evangelischer Pfarrsprengel Jänschwalde) und von Pfarrerin Jadwiga Mahling (Evangelische Kirchengemeinde Schleife) verantwortet. Pfarrerin Katharina Köhler (Evangelischer Pfarrsprengel Dissen–Sielow) nimmt Aufgaben einer koordinierenden Pfarrerin der EKBO in der sorbischen und wendischen Gemeindearbeit wahr und arbeitet eng zusammen mit den Sorben in der benachbarten sächsischen Landeskirche und dem Sorbischen Superintendenten dort.

Der Beauftragter für die Sorben und Wenden (nach § 2 Abs. 1 des Kirchlichen Sorben–Wenden-Gesetzes berufen von der Kirchenleitung) ist Manfred Hermasch/Hermaš, Rohne/Rowne.

Das Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden

Das offiziell anerkannte Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden in Deutschland ist in Gesetzen und Verordnungen der Länder Brandenburg und Sachsen festgelegt. Schätzungen zufolge leben in der brandenburgischen Niederlausitz rund 20.000 und in der sächsischen Oberlausitz rund 40.000 Angehörige der Minderheit.

In Brandenburg gehören derzeit unter anderem der Spreewald mit Lübbenau sowie die Städte Cottbus, Peitz, Spremberg und Vetschau zum offiziellen sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet. In Sachsen zählen unter anderem die Städte Bautzen, Hoyerswerda, Kamenz, Bad Muskau und Weißwasser mit den umliegenden Regionen zum anerkannten Siedlungsgebiet der slawischen Minderheit.

Im brandenburgischen Sorben/Wenden-Gesetz von 2014 heißt es in Paragraph 3: „Als angestammtes Siedlungsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gelten die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz sowie diejenigen Gemeinden und Gemeindeteile in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße/Sprjewja-Nysa, in denen eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist.“

Die Minderheitenrechte der Sorben/Wenden

Die Sorben/Wenden in der Lausitz sind als einheimische slawische Minderheit in Deutschland insbesondere durch die Verfassungen von Brandenburg und Sachsen geschützt. Schätzungen zufolge leben in der brandenburgischen Niederlausitz rund 20.000 und in der sächsischen Oberlausitz rund 40.000 Angehörige der Minderheit. Ihr historisches Siedlungsgebiet ist durch den Braunkohletagebau in der Lausitz stark gefährdet, viele Dörfer wurden bereits zerstört.

Im Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR wurde 1990 festgehalten, dass die Bewahrung und Fortentwicklung der sorbischen Kultur und ihrer Traditionen gewährleistet werden soll. „Angehörige des sorbischen Volkes und ihre Organisationen haben die Freiheit zur Pflege und zur Bewahrung der sorbischen Sprache im öffentlichen Leben“, heißt es dort.

Die brandenburgische Verfassung garantiert in Artikel 25, die Verfassung des Freistaates Sachsen in Artikel 5 und 6 das Recht der Sorben/Wenden auf die Bewahrung ihrer Identität, Sprache, Religion und Kultur. Genaueres wird in beiden Bundesländern in Gesetzen geregelt.

In den Landesgesetzen wird unter anderem die zweisprachige Beschilderung im öffentlichen Raum im angestammten Siedlungsgebiet der Minderheit geregelt. Dazu gehört unter anderem der Spreewald. Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz weicht zudem zugunsten der Sorben/Wenden vom Grundsatz der deutschen Gerichtssprache ab und lässt als Ausnahme im Siedlungsgebiet auch Verhandlungen in der Sprache der Minderheit zu.

Zum Schutz der sorbischen/wendischen Kultur wurde 1991 vom Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen die Stiftung für das sorbische Volk gegründet. Die Stiftung erhielt 2016 18,6 Millionen Euro öffentliche Mittel, darunter 9,3 Millionen vom Bund, 6,2 Millionen aus Sachsen und 3,1 Millionen aus Brandenburg. Sorbisch- und wendischsprachige Lehrkräfte für Schulen der Region werden an der Universität Leipzig am Institut für Sorabistik ausgebildet.

Seit 60 Jahren gibt es zudem den sorbischen Rundfunk: Die erste Radiosendung in sorbischer Sprache wurde am 22. März 1953 in der DDR aus dem damaligen Studio in Görlitz übertragen. Heute produzieren der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und der Rundfunk Berlin–Brandenburg (RBB) aus ihren Studios in Bautzen und Cottbus Rundfunk- und Fernsehsendungen in sorbischer und wendischer Sprache.

Wendischer Ostergruß
Serbska namša na 2. njeźelu pó jatšach

Ansprechperson

Pfarrerin Katharina Köhler

Beauftragte für die Sorben und Wenden

035606 257

ev.pfarramt.dissenspreew@t-online.de

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