Die Superintendentinnen und Superindenten vertreten den jeweiligen Kirchenkreis in der Öffentlichkeit. Sie beraten Kirchengemeinden und zum Kirchenkreis gehörende Organisationen und Mitarbeitende. Außerdem laden sie regelmäßig zu Fachkonferenzen ein. Sie besuchen Kirchengemeinden und einzelne Einrichtungen vor Ort (Visitationen) und sorgen zusammen mit dem Kreiskirchenrat für die Erfüllung und Förderung der kirchlichen Aufgaben. Sie sind bei der Besetzung der Pfarrstellen beteiligt, führen die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihr Amt ein und führen zusammen mit dem Konsistorium der Landeskirche die Dienstaufsicht.