Verkündigung

Blick zum Altar. Links ein Lesepult mit Lektorin in roter Jacke

Was wird verkündigt?

Inhalt der Verkündigung ist es, die in Jesus Christus geschehene Versöhnung zu bezeugen (2. Kor 5, 16–21) und Rechenschaft von der Hoffnung zu geben, die in uns ist (1. Petr 3,15).

Wo wird verkündigt?

Die Gemeinden sind die Zellen kirchlichen Lebens. Sie tragen nach der Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz die Verantwortung dafür, dass das Evangelium in Wort und Tat verkündigt wird. Während die Verkündigung in Tat durch alle Gemeindeglieder auf unterschiedliche Weise geschieht, wird die Wortverkündigung in der Gemeinde durch Lektorinnen und Lektoren und haupt- und ehrenamtliche Liturginnen und Liturgen übernommen.

In welcher gottesdienstlichen Funktion wird z. B. verkündigt?

Lektorinnen und Lektoren

Der Lektorendienst ist ehrenamtlicher Dienst. Darin wird deutlich, dass die Leitung des Gottesdienstes in unserer Kirche eine Aufgabe ist, die über den Kreis der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinaus im Sinne des Priestertums aller Gläubigen die verantwortliche Mitarbeit geeigneter Gemeindeglieder erfordert. So stehen die Lektorinnen und Lektoren neben den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verkündigungsdienst in dem Auftrag eines jeden Gemeindegliedes, von seinem Glauben Rechenschaft zu geben (Artikel 12 Grundordnung).

Prädikantinnen- und Prädikantendienst

„Aufgrund der Taufe sind alle Christinnen und Christen zum Zeugnis und Dienst in der Welt verpflichtet. Die Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass das Evangelium verkündigt wird. Der Erfüllung dieses Auftrags dienen alle Ämter und Dienste der Kirche. Für die öffentliche Predigt und für die Feier der Sakramente bedarf es einer ordnungsgemäßen Berufung durch die Kirche. Auf dieser Grundlage beauftragt die Kirche Gemeindeglieder zum geordneten Dienst als Prädikantinnen und Prädikanten. Sie haben damit teil am Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung.“

Aus dem Kirchengesetz über den Dienst von Prädikantinnen und Prädikanten in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Prädikantengesetz) vom 21. April 2007.

Ehrenamtliche Verkündigung

Etwa 220 Prädikantinnen und Prädikanten sind in der EKBO mit freier Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung beauftragt. Sie sind durch den Kirchlichen Fernunterricht und den landeskirchlichen Prädikantenkurs 21 sehr gut dafür qualifiziert. Ihre Mitwirkung im Verkündigungsdienst ist eine Bereicherung für unsere Kirche, denn sie lassen ihre je besondere lebensweltliche Kompetenz in die Leitung von Gottesdiensten einfließen. Prädikanten gibt es in allen Teilen der EKBO. Vor allem in den ländlichen Bereichen werden sie als eine echte Bereicherung geschätzt und zugleich als Entlastung erlebt. Ähnlich trifft das auf die Lektorinnen und Lektoren zu, die ausgebildet und von den Kirchenkreisen für Wortgottesdienste und die Verkündigung mit Lesepredigt beauftragt werden.

Für Prädikantinnen und Prädikanten sowie Lektorinnen und Lektoren erwächst ihr Engagement für den Gottesdienst nicht selten aus anderen aktiven Beteiligungen am Leben der Kirchengemeinde. Mitunter ist der Prädikantendienst auch eine Schnittstelle von Haupt- und Ehrenamt. Beruflich Mitarbeitende, die als Kinder- und Jugenddiakone, Gemeindepädagogen und -pädagoginnen oder im Religionsunterricht tätig sind, bringen eine theologische Qualifikation mit, die sie zur Teilnahme am Prädikantenkurs berechtigt. Gerade aus der gemeindlichen Kinder- und Jugendarbeit entsteht oft das Bedürfnis, auch für Gottesdienste beauftragt zu werden, um bspw. Taufgottesdienste leiten zu können. Es verlangt allen Beteiligten ein hohes Maß an Aufmerksamkeit, Klarheit und Wohlwollen ab, damit es an dieser Schnittstelle zwischen Haupt- und Ehrenamt nicht zu Konflikten kommt.

Prädikantinnen und Prädikanten finden nicht überall gleich gute Bedingungen für ihre Mitwirkung vor. Um sie zu unterstützen und ihre Anliegen gebündelt zu vertreten, gibt es in der EKBO einen Prädikantenkonvent. Er wird von einem gewählten Sprecherkreis geleitet und trifft sich einmal jährlich. 

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