30.03.2022
Diskussion um Gemeindestrukturgesetz: 3 Fragen an Pröpstin Christina-Maria Bammel
Zum viel diskutierten, bereits beschlossenen Gemeindestrukturgesetz gibt es 34 neue Anträge auf der Synode am 1. und 2. April 2022. Pröpstin Christina-Maria Bammel beantwortet vorab Fragen.
ekbo.de: Auf der Synode im vergangenen Jahr wurde das Gemeindestrukturgesetz beschlossen. Was hat sich seitdem getan?
Christina-Maria Bammel: Das deutlich mehrheitliche Beschlussergebnis der Synode vom November letzten Jahres war zunächst einmal ein klares Signal von den Synodalen an die Gemeinden, Kräfte zu bündeln, gemeinsam zu handeln, wo es um Verwaltung und Leitung geht - und dabei auch die ehrenamtliche Leitung in den Ortskirchenräten neu zu denken und zu stärken. Wenn wir etwas weiter zurückblicken, dann lässt sich jetzt sagen: Im Jahr 2020 wurden aus ursprünglich 38 Kirchengemeinden 12 Kirchengemeinden. Davon wurden drei Kirchengemeinden als Gesamtkirchengemeinden gebildet. 2021 wurden 43 Kirchengemeinden zu 14 Kirchengemeinden vereinigt, eine davon als Gesamtkirchengemeinde. Allgemein brauchen diese Prozesse Zeit. Derzeit weiß ich von über 20 Prozessen des Zusammengehens. Der kleinste umfasst zwei Kirchengemeinden, wovon eine gerade erst vor drei Jahren aus vier Kirchengemeinden erwachsen ist. Dann gibt es mehrere mit drei beteiligten Kirchengemeinden. In einem Fall sind dreizehn Kirchengemeinden beteiligt. Insgesamt schließen sich also gerade etwas über 100 Kirchengemeinden zusammen. Neben den Prozessen, die von den Berater:innen des AKD begleitet werden, finden weitere Gespräche statt. Die Kirchenkreise haben sich selbst für die Schrittfolgen eine Struktur gegeben, haben Ältestentage, Kreissynoden, Zwischenstopps eingeplant, um dann entsprechend vorbereitet zu sein für die nächste Gemeindekirchenratswahl.
ekbo.de: Das Gesetz wurde mit einer Ausnahmeregelung angenommen. Wurde diese bereits in Anspruch genommen?
Christina-Maria Bammel: Dem Konsistorium liegen keine Anträge auf Ausnahme vor. Das hat einen einfachen Grund: Wir sind ja noch in einem sehr frühen Stadium des Sondierens, des Planens und Überlegens, wie Gemeinden ihre Leitungs- und Verwaltungsaufgaben besser gemeinsam angehen können und welche Form für die eigene Gemeinde und die Nachbarn passend sein könnte. Wie gesagt, in den Kirchenkreisen finden eigene Prozess der Beratung und Verständigung statt. Dafür ist jetzt ausreichend Zeit und Luft. Dazu gehört, sich miteinander klar zu machen, dass alle Ortskirchenräte gleichberechtigt im gemeinsamen Gemeindekirchenrat vertreten sein müssen, egal ob die eine Ortskirche kleiner als die andere ist. Das braucht Vertrauen, die Basis für alles gemeinsame Arbeiten. Vieles davon wird dann in einer gemeinsamen Satzung festgehalten.
ekbo.de: Es gibt weiterhin Kritik an dem Gesetz und jetzt den Antrag an die nächste Synode, es zurückzunehmen. Sind Sie nach wie vor davon überzeugt, dass die Gemeindestrukturreform der richtige Weg ist?
Christina-Maria Bammel: Es ist sicherlich nicht der eine Weg. Und ob es ein richtiger Weg ist, wird sich bewähren, wenn die Entscheidungen zum Zusammengehen jeweils mit Leben gefüllt werden. Ich nehme an, dass wir landeskirchenweit wahrscheinlich noch viel mehr Phantasie zusammen entwickeln werden, wie wir aufgrund des Rückgangs der Mittel aus Kirchensteuern noch andere Veränderungen für die Arbeit und das Engagement an den Ortsgemeinden unterstützen können. Es ist ja nicht einfach damit getan, einen gewissen Verwaltungsaufwand durch sinnvollere Körperschaftsgrößen zu reduzieren. Ich werbe aber insgesamt dafür, sich auf diesen Schritt mit der finanziellen und beratenden Unterstützung von Landeskirche und Kirchenkreisen einzulassen. Die Herausforderungen für die zweite Hälfte des Jahrzehnts werden sicherlich nicht leichter werden. Wir sollten dann nicht in jeweils für sich bestehenden kleinsten Körperschaften wertvolle Kräfte damit binden, dass man sich nur noch um die Verwaltungsdinge kümmert, aber nicht mehr um die Menschen, um die Gottesdienste und die Hilfe für den Nächsten. Da wir nicht unbegrenzt mehr helfende berufliche Hände für verwaltende Fragen einstellen können bei zurückgehenden Finanzmitteln, bleibt es in meinen Augen sinnvoll, die Arbeit anders zu organisieren.