Hilfe bei Missbrauch, Missbrauchsverdacht und sexualisierter Gewalt

Dies ist ein Angebot für Menschen, die Missbrauch, (sexualisierte) Gewalt, übergriffiges Verhalten in unserer Landeskirche erlebt haben und die sich Unterstützung, Beratung und Begleitung wünschen.

Fragen und Antworten zum Thema Missbrauch in Leichter Sprache

Ihre erste Ansprechpartnerin

Chris Lange, unabhängige externe Beraterin

„Als unabhängige Beraterin bin ich Ansprechpartnerin für alle, die in kirchlich-diakonischen Zusammenhängen mit sexualisierter Gewalt konfrontiert sind und lieber mit jemand Externem sprechen möchten. Sie können mich anrufen, wenn Sie selbst betroffen sind, aktuell oder in der Vergangenheit, oder, wenn Sie z. B. einen Verdacht auf Missbrauch haben, aber unsicher sind, wie Sie damit umgehen sollen. Ich arbeite auf Honorarbasis und bin der EKBO gegenüber weisungsunabhängig."

Chris Lange, Jahrgang 1955, Sozialarbeiterin mit Promotion, hat zuletzt viele Jahre in Beirut, Libanon gelebt und war in der dortigen deutschen Auslandsgemeinde in der Sozial- und Flüchtlingsarbeit tätig. Zuvor hat sie in Berlin in unterschiedlichen Bereichen der Sozialen Arbeit gearbeitet: in der Psychiatrie, in der offenen sozialen Beratung, in der Frauenhausarbeit. Eines ihrer wichtigsten Anliegen ist es, in schwierigen, aussichtslos erscheinenden Situationen mit den Betroffenen Perspektiven zu entwickeln. Ihre bisherigen Tätigkeiten haben sie die dafür notwendige Geduld und Empathie für Ängste, Probleme und Sorgen gelehrt. Chris Lange lebt zusammen mit ihrem Mann in Berlin-Moabit.

Chris Lange

unabhängige externe Beraterin

Mi. 15 bis 17 Uhr und
Fr. 9 bis 11 Uhr

0160 2043749

vertrauensstelle-ekbo@posteo.de

Sollte Frau Lange im Gespräch sein, können Sie gerne eine Nachricht hinterlassen, oder Sie versuchen es bitte erneut.

In Abwesenheits- oder Urlaubszeiten werden Sie unter Wahrung der Anonymität weitergeleitet.

Fragen und Antworten zur Erstberatung

Was genau ist die Aufgabe der unabhängigen Beraterin?

Die unabhängige Beraterin Chris Lange ist Ansprechpartnerin für Menschen, die im Kontext Kirche oder Diakonie mit sexualisierter Gewalt zu tun haben oder hatten. Dabei berät sie sowohl von sexueller Gewalt Betroffene als auch deren Angehörige oder andere ihnen Nahestehende.

Auch Menschen, die einen Missbrauchsverdacht haben, dabei aber unsicher sind, wie sie sich weiter verhalten sollen, können auch bei Chris Lange anrufen.

An wen richtet sich das Beratungsangebot?
  • Betroffene Menschen
  • Erwachsene, die in ihrer Kindheit Missbrauch erlebt haben
  • Angehörige und Menschen aus dem sozialen Umfeld von betroffenen Kindern und von Erwachsenen
  • Fachkräfte, denen Kinder und Jugendliche täglich anvertraut sind
  • Menschen, die einen Verdacht haben und sich beraten lassen möchten, wie sie damit umgehen sollen
Wie hilft die Erstberatung?

Die Hauptaufgabe der Beraterin besteht darin, zuzuhören, was die Anruferinnen und Anrufer berichten; zu verstehen, was ihr Anliegen ist, sowie erste Hilfestellungen zu geben. Dazu gehören Hinweise auf Spezialberatungsstellen oder dazu, wie sich Betroffene in der verunsichernden, schwierigen Situation verhalten könnten oder sollten.

Die Erstberatung will dabei helfen, Klarheit zu gewinnen. Gemeinsam mit den Betroffenen werden die nächsten Handlungsschritte besprochen.

Fragen und Antworten zum Thema Missbrauch und zu sexualisierter Gewalt

Ich bin selbst akut von sexualisierter Gewalt betroffen – wo finde ich Hilfe?

Wenn Sie selbst akut von sexualisierter Gewalt im Umfeld der EKBO betroffen sind oder wenn Sie einen Missbrauchsverdacht haben, wenden Sie sich an Chris Lange. Sie ist die unabhängige externe Beraterin der EKBO. 

Ich mache mir Sorgen um ein Kind oder eine minderjährige /schutzbefohlene Person.

Ihre Ansprechpartnerin ist Chris Lange, die unabhängige externe Beraterin unserer Landeskirche. 

Weitere Ansprechpersonen zum Thema finden Sie bei dem Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch – selbstverständlich auch anonym. Die Informationen dort stammen vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung.

Ich habe in der Vergangenheit im kirchlichen Umfeld sexualisierte Gewalt erfahren.

Wenn Sie eine Erstberatung benötigen, können Sie sich an die unabhängige externe Beraterin Chris Lange wenden. 

Auch die Anerkennungskommission auf dem Gebiet der Landeskirche (EKBO) und des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) kann Ihnen in diesem Fall weiter helfen.

Eine Verfahrenslotsin oder ein Verfahrenslotse kann Ihnen bei weiteren Schritten helfen. Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission vermittelt Ihnen einen Kontakt. 

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Welche Ansprüche kann ich als von sexualisierter Gewalt Betroffene / Betroffener geltend machen?

Möglich sind Geldleistungen und Erstattung von Therapiekosten. Informationen über die Voraussetzung dafür, Unterstützung bei der Antragstellung und weitere Informationen erhalten Sie bei der Anerkennungskommission.

Ich habe einen Missbrauchsverdacht gegen eine kirchliche Mitarbeiterin /einen kirchlichen Mitarbeiter .

Hier greift die Meldepflicht, die im Kirchengesetz verankert ist. Um einen solchen Vorfall zu melden, wenden Sie sich an Marion Eckerland, die Landeskirchliche Beauftragte für den Umgang mit sexualisierter Gewalt:  m.eckerland@ekbo.de, Telefon: 030 24344 423.

Das im Frühjahr 2020 verabschiedete „Kirchengesetz zur Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ finden Sie hier.

Zur allgemeinen Gesetzeslage finden Sie hier mehr Informationen.

Ich möchte lieber mit jemanden von einer unabhängigen Fachstelle sprechen.

Die Zentrale Anlaufstelle.help der EKD bietet unabhängige Information für Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs der Bundesregierung.

Wann wende ich mich an die Anerkennungskommission?

Die Anerkennungskommission vermittelt unbürokratisch zusätzliche Hilfen für Menschen, die in der Landeskirche und in der Diakonie von sexueller Gewalt betroffen sind.

Auf Wunsch vermittelt die Anerkennungskommission Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen, die bei der Beantragung beraten. Anfragen an die Kommission werden vertraulich behandelt.

Was tut die Kirche, um Missbrauch zu verhindern?

Prävention und Intervention haben für uns höchste Priorität. Wir brauchen eine gemeinsame Kultur des Schutzes aller Menschen in unserer Kirche. Deshalb informieren wir unsere Mitarbeitenden über kreiskirchlichen Präventions- und Interventionspläne und erneuern diese regelmäßig.

Die Landessynode hat dazu im Frühjahr 2020 das Kirchengesetz zur Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet, seit 1. Mai 2020 ist es in Kraft. Sie finden es im Wortlaut hier.

Mehr Informationen zu Prävention finden Sie beim Amt für Kirchliche Dienst (AKD).

Ich bin kirchliche Mitarbeiterin / kirchlicher Mitarbeiter und möchte mehr über Prävention wissen.

Das Amt für kirchliche Dienste (AKD) bietet Fortbildungen im Bereich Prävention zum Schutz vor sexueller Gewalt an.

 

Wie unterstützt, berät und begleitet die Landeskirche bei Verdacht auf Missbrauch?

Die Landeskirche hat eine unabhängige Stelle eingerichtet, die mit der promovierten Sozialarbeiterin Chris Lange besetzt ist. An sie können sich alle Menschen wenden, die Missbrauch, Gewalt oder übergriffiges Verhalten in unserer Landeskirche erlebt haben, ebenso Angehörige oder andere, die einen Anfangsverdacht klären und sich darüber beraten wollen. Sie erhalten Unterstützung, Beratung und Begleitung.

Es gibt einen festgelegten Ablauf, der zum Schutz betroffener Personen sofort greift. Wenn sich ein Verdacht erhärtet, wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und ein innerkirchliches Disziplinarverfahren eingeleitet. Zudem erfolgt eine sofortige Freistellung des Beschuldigten vom Dienst.

Zu dem Selbstverständnis der Landeskirche gehört es, Verdachtsfälle gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft bekannt zu geben und in der Ermittlungstätigkeit uneingeschränkt zu kooperieren. Die Landeskirche arbeitet mit den Staatsanwaltschaften in Berlin und Brandenburg vollumfänglich zusammen.

Ich habe eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist.

Hierbei hilft Ihnen Marion Eckerland, die Landeskirchliche Beauftragte für den Umgang mit sexualisierter Gewalt:

E-Mail: m.eckerland(at)ekbo.de | Telefon: 030 24344-423 

Das ForuM-Bulletin dient dazu, alle Entscheidungen und Diskussionen zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und in der Diakonie so transparent wie möglich zu machen. Mit dem ForuM-Bulletin der EKD, das etwa alle sechs Wochen erscheint, bleiben Sie immer auf dem neusten Stand.

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