Die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode in Barmen vom 31. Mai 1934 ist die zentrale theologische Äußerung der Bekennenden Kirche unter der nationalsozialistischen Herrschaft.
Ihnen solle noch während eines laufenden Asylverfahrens die Teilnahme an Integrationskursen ermöglicht werden, heißt es in einem am Donnerstag im Parlament beschlossenen Antrag.
Eine Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsamtes für die laut Bestattungsgesetz verbotene Zurschaustellung von Leichen sei bislang nicht beantragt worden.